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Auszubildende mit Legasthenie oder Dyskalkulie haben einen Anspruch auf Nachteilsausgleich

Der Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie (BVL) berät Auszubildende und Ausbildungsbetriebe bei der Gestaltung eines anforderungsgerechten Nachteilsausgleichs.

Auszubildende mit Legasthenie oder Dyskalkulie haben einen Anspruch auf Nachteilsausgleich

Logo des Bundesverbandes Legasthenie und Dyskalkulie e. V.

Legasthenie und Dyskalkulie können Auszubildende auch noch im Erwachsenenalter beeinträchtigen. Die Schulzeit wird von den meisten Betroffenen als zwar schwerste Zeit empfunden, da dort der Erwerb der Lese-, Rechtschreib- und Rechenkompetenzen im Mittelpunkt steht. Aber auch bei der Ausbildung können einige Auszubildende noch daran scheitern, eine Ausbildung erfolgreich abzuschließen. „Es ist schon fatal, wie viele Auszubildende eine Ausbildung abbrechen oder nicht abschließen können, weil sie die Prüfungen nicht bestehen“, bedauert Christine Sczygiel, Bundesvorsitzende des BVL. „Dabei geht es nicht um ein Versagen bei den fachlichen Kompetenzen, sondern um die Nichtgewährung eines Nachteilsausgleichs in den Prüfungen“, sagt Sczygiel.

Viele Auszubildende sprechen nicht offen über ihre Probleme beim Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen, weil sie Angst davor haben, man könnte damit auch ihre fachlichen Fähigkeiten in Frage stellen. Dabei sind Arbeitgeber und die Kammern sehr daran interessiert, junge Menschen dabei zu unterstützen, ihre Ausbildung erfolgreich abzuschließen. Wichtig für alle Beteiligten ist zu wissen, in welcher Form eine anforderungsgerechte Unterstützung erfolgen kann. Der BVL berät Auszubildende und Ausbildungsbetriebe, welche Maßnahmen hilfreich sein können, damit ein Auszubildender seine fachlichen Fähigkeiten uneingeschränkt in den Prüfungen darlegen kann. Wichtige Hinweise zur Gestaltung eines Nachteilsausgleichs erhalten Ausbildungsbetriebe und Kammern auch über das neue Handbuch „Nachteilsausgleich für behinderte Auszubildende“ des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB).

Weitere Informationen zum Thema Legasthenie und Dyskalkulie sowie zum Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e. V. sind im Internet unter http://www.bvl-legasthenie.de abrufbar.

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Über den Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e.V.:

Der Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e.V. besteht seit über 30 Jahren und ist eine Interessenvertretung von Betroffenen und deren Eltern sowie von Fachleuten (Pädagogen, Psychologen, Ärzten, Wissenschaftlern und im sozialen Bereich Tätigen), die sich in Theorie und Praxis mit der Legasthenie und Dyskalkulie auseinandersetzen. Er trägt dazu bei, dass gesetzliche Grundlagen und wissenschaftliche sowie praktische Möglichkeiten der Hilfe in allen Bundesländern geschaffen und verbessert werden. Durch persönliche Beratung, Informationsschriften und Hinweise auf geeignete Literatur sollen die Eltern die Schwierigkeiten ihrer betroffenen Kinder besser verstehen lernen.

Der BVL fördert durch wissenschaftliche Kongresse und Veröffentlichungen die Forschung und den wissenschaftlichen Dialog unter Fachleuten aller beteiligten Disziplinen. Durch Informationen und Zusammenarbeit mit den Medien macht der BVL die Probleme der Legastheniker und Dyskalkuliker bekannt.

Weitere Informationen zum Thema Legasthenie und über den Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e.V. sind im Internet unter http://www.bvl-legasthenie.de abrufbar.

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Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e. V.
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Postfach 201338
53143 Bonn
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