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Privatpatientenversicherung – Alternative für Kassenmitglieder?

Wie gesetzliche Krankenkassen eine privatärztliche Behandlung ermöglichen und wie Patienten diese Option risikolos nutzen können.

Privatpatientenversicherung - Alternative für Kassenmitglieder?

Privatpatient trotz Kassenmitgliedschaft (Bildquelle: Fotolia_35490167_XS)

Wer bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, erhält eine ärztliche Versorgung auf Krankenkarte. Ohne lästigen Papierkram erhält das Kassenmitglied ärztliche Versorgung.
Doch wer mehr als die Mindeststandards möchte, stößt schnell an Grenzen. Keine freie Arztwahl, lange Wartezeiten und bei der Wahl der geeigneten Therapieform wird der Patienten nicht wirklich gefragt. Es geht auch anders:
Krankenkassen ermöglichen auch eine Behandlung auf Privatpatientenstatus und unterstützten dies sogar.

Privatpatient auf Antrag

Kassenmitglieder können auf Antrag in das „Kostenerstattungsprinzip“ wechseln. Mit diesem Trick gilt das Kassenmitglied beim nächsten Arztbesuch als Privatpatient. Eine Behandlung auf dem neusten Stand der Medizin ist dann möglich, Wartezeiten entfallen und die freie Arztwahl ermöglicht die Behandlung durch Spezialisten und Fachärzte. Doch Vorsicht ist geboten!
Die Kasse zahlt nur den Grundbetrag der bei einer „normalen“ Kassenbehandlung angefallen wäre. Die Restkosten für die Privatbehandlung trägt der Patient oder alternativ die Privatpatientenversicherung.

Die Risiken einer unzureichenden Zusatzversicherung

Zusatzversicherungen übernehmen in der Regel die Restkosten einer privatärztlichen Behandlung. Dem Patienten können jedoch in verschiedenen Situationen Kosten entstehen. Im ambulanten Bereich ist häufig die Nichtzahlung von Arztrechnungen oder Privatrezepten zu erkennen. Der Grund dafür ist meist der Status des Behandlers als reiner Privatarzt ohne Kassenzulassung. Nur spezielle Zusatzversicherungen leisten in diesem Fall.
Mit finanziellen Belastungen für den Patienten kann auch der Aufenthalt im falschen Krankenhaus enden. Der Grund ist banal, aber teuer! Einige Zusatzversicherungen erlegen dem Kunden eine Meldepflicht der Behandlung in bestimmten Krankenhäusern auf. Erkennbar sind solche Stolperfallen nur in den Versicherungsbedingungen für den geübten Leser. Will der Patient im Nachhinein seine Rechnung von der Versicherung reguliert bekommen, schaut er meist in die Röhre.
Doch es geht auch anders, mit der Privatpatientenversicherung

Heilung und Linderung nach ärztlicher Kunst

Eine genaue Prüfung und das Verstehen des Bedingungstextes ermöglichen die Auswahl der richtigen Privatpatientenversicherung. Der Status Privatpatient beim Arzt, im Krankenhaus oder beim Zahnarzt ist dann risikolos möglich. Die privatärztliche Behandlung steht dann ohne Kostenrisiko zur Verfügung. Doch wo liegt eigentlich der Unterschied zwischen der Kassenbehandlung und der Privatbehandlung?
Der Privatpatienten erhält eine Behandlung nach ärztlicher Kunst mit dem Ziel der Heilung und Linderung seiner Beschwerden. Der Kassenpatient erhält die Behandlung, die möglichst preiswert ist.

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