Duisburg-Essen (gl/sb) – 2017 wurden die Richtlinien zu Psychotherapien in Deutschland grundlegend reformiert. Das Ziel war es, psychisch kranken Menschen einen leichteren Zugang zu einer Therapie zu ermöglichen und ihnen deutlich weniger Bürokratie bei den Antrags- und Genehmigungsverfahren zu garantieren. Unter anderem wurde eingeführt, dass Therapeuten jeder Zeit telefonisch zumindest kontaktierbar sein müssen. Nun, drei Jahre später, beginnt ein Team von der Universität Duisburg-Essen zu analysieren, ob die Reform zu den gewünschten Zielen geführt hat. Dazu werden die Abrechnungsdaten der Krankenkassen vor und nach der Reform verglichen. Zudem werden Patienten sowie Therapeuten und Hausärzte befragt. Auf Basis der Erkenntnisse sollen später Vorschläge für die Weiterentwicklung der Psychotherapie-Richtlinie erarbeitet werden. gl/sb