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Reicht das neue Verbot für schädliche Tabakwerbung aus?

Zigarette im Aschenbecher
Tabakwerbeverbot ausreichend?
Zigarette im Aschenbecher
Tabakwerbeverbot ausreichend?



Berlin (gl/sb) – In der vergangenen Woche beschloss der Bundesrat, Tabakwerbung auf Plakaten deutschlandweit zu verbieten. Organisationen wie die Deutschen Allianz Nichtübertragbare Krankheiten (DANK) befürworten die neueste Entscheidung. Katrin Schaller vom Deutschen Krebsforschungszentrum weist jedoch darauf hin, dass Tabakwerbung am “Verkaufsort” nachwievor erlaubt ist – also auch in Supermärkten, Schreibwarengeschäften oder Tankstellen. Sie erwartet, dass Tabakhersteller zukünftig diese nicht eingeschränkten Bereiche nutzen werden, um intensiver für ihre Produkte zu werben. 

Problematisch seien des weiteren die Schonfristen für Tabakerhitzer und E-Zigaretten. Während das Tabakwerbeverbot 2022 in Kraft treten wird, ist Werbung für Tabakerhitzer bis 2023, also ein Jahr länger, erlaubt und für E-Zigaretten darf sogar noch ein weiteres Jahr, also bis 2024, geworben werden. Um das Risiko, dass Jugendliche mit dem Rauchen anfangen, zu verringern und Rauchern den Ausstieg zu erleichtern, brauche es ein umfassendes Verbot für alle Formen der Tabakwerbung, auch am Verkaufsort und für Promotionen und Sponsoring.