+++ Kurzmeldungen, Presseinformationen, Nachrichten aus dem Gesundheitswesen +++

+++ Kurzmeldungen, Presseinformationen, Nachrichten
aus dem Gesundheitswesen +++

Digitale Patientenakte: Pflicht oder freiwillig?

München (gl/sb) – Am 01. Januar 2021 startete mit der digitalen Patientenakte (ePa) das weltweit größte Digitalisierungsprojekt im Gesundheitswesen. Die ePa soll den Papierkörben in Arztpraxen ein Ende setzen. Aus der aktuellen, repräsentativen Umfrage „Datapuls 2021“ des Praxis-WLAN- und Kommunikationsdienstleisters Socialwave geht jedoch hervor, dass 37 Prozent aller Versicherten noch nie etwas von der E-Patientenakte gehört haben. Nahezu die Hälfte (47,4 Prozent) wissen nicht, wie sie funktioniert. Weitere 43,3 Prozent der befragten Versicherten geben an, nur geringfügig über das kürzlich gestartete Projekt Bescheid zu wissen. 

Ist die digitale Patientenakte verpflichtend?

Ein großer Irrtum liegt darin, dass ein Viertel aller Versicherten bisher geglaubt hatten, dass die Teilnahme an der ePa verpflichtend sei. Dem ist jedoch nicht so. Ein Vorteil liegt darin, dass die Patientendaten zentral gespeichert werden und somit für Ärzte jederzeit zugänglich sind. Auch ein Arztwechsel wird somit deutlich vereinfacht. Jedoch ist niemand verpflichtet, seine Daten in der ePa speichern zu lassen. 

Versicherte sehen Hausärzte und Versicherungen in der Pflicht

Die Studie lässt deutlich erkennen, dass im Bezug auf die ePa noch reichlich Aufklärungsarbeit benötigt wird. Besonders die Hausärzte und Versicherungen werden hier aufgefordert, versicherte Patienten genügend über die Funktionalitäten der ePa zu informieren. Letztendlich bleibt es jedem selbst überlassen, ob er seine Daten in der ePa gespeichert haben möchte oder nicht.